Gesetze und Verordnungen
Erste Verordnnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 1. BImSchVvom 26. Januar 2010
Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung regelt, unter welchen Bedingungen kleinere und mittlere Gas-, Öl-, Kohle- oder Holzheizungen aufgestellt und betrieben werden dürfen und welche Schadstoff-Grenzwerte dabei einzuhalten sind. In der neuen Verordnung stehen vor allem neue sowie bereits vorhandene Feuerungsanlagen und Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe im Mittelpunkt.
Das Ziel ist, einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen zu erreichen.
(Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)
Die KÜO, inklusive Gebührenverzeichnis (Anlage 3), können Sie unter nachfolgendem Link einsehen:
Das "Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz)"-SchfHwG ist seit Dezember 2008 in Kraft getreten.